Machete "Elite TP1"
Schwere Multifunktions-Machete mit schwarfer Klinge und Sägezähne
Griff mit Holz, inkl. Hülle aus Polyamid, mit Gürtelschlaufe
Farbe (Griff): braun
Klingenlänge: 26,0 cm
Gesamtlänge: 39,1 cm
Gewicht (ohne Hülle): ca. 820g
Material:
Klinge: Stahl
Griff: Holz
Scheide: Nylon
Eine Machete ist zwar in erster Linie ein Werkzeug und keine Waffe, aber als ein Gegenstand mit einer Klingenlänge von über 12cm greift hier zum Führen dennoch das Waffengesetz § 42a:
Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)