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Machete "Elite TP1"
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  • Machete "Elite TP1"

Machete "Elite TP1"

29,95 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand 1 - 7 Tage

Schwere Multifunktions-Machete mit schwarfer Klinge und Sägezähne
Griff mit Holz, inkl. Hülle aus Polyamid, mit Gürtelschlaufe


Farbe (Griff): braun
Klingenlänge: 26,0 cm
Gesamtlänge: 39,1 cm
Gewicht (ohne Hülle): ca. 820g


Material:
Klinge: Stahl
Griff: Holz
Scheide: Nylon

Menge
1 - 7 Tage

Eine Machete ist zwar in erster Linie ein Werkzeug und keine Waffe, aber als ein Gegenstand mit einer Klingenlänge von über 12cm greift hier zum Führen dennoch das Waffengesetz § 42a:



Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.    Anscheinswaffen,
2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht

1.    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)






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